Anmelden  

Dezember 2010

15.12.2010

Pünktlich zu Weihnachten kam eine äußerts unschöne Überraschung auf uns zu.

Die Vorgeschichte dazu beginnt am 23.07.2007 (siehe bis 30.07). Dort hatte ich ja angekündigt weiter zu berichten, was aus aktuellem Anlasse nun leider hier nötig wird.

In Kürze: Wir hatten unser Bauvorhaben mit einem Bau Ingenieur gestartet, dieser hatte einen Vertrag mit uns über die gesamte Betreuung des Bauvorhabens und der entsprechenden Planung. Aufgrund von unserer Meinung nach mangelhafter Ausführung der Arbeiten und seiner Kenntnisse (im Kontext eines Fachwerkhauses) hatten wir seinerzeit beschlossen, uns von diesem BauIng zu trennen und taten dies auch.

Die Trennung war im Nachhinein auch gut so, da die neu beauftragete Architektin ihre Arbeiten deutlich besser machte und wir mit dem Endergebniss und dem Ablauf  der Sanierung sehr zufrieden waren und sind.

Das Problem ist, dass eine Trennung von einem Architektenvertrag eigentlich nahzu unmöglich ist. Zumindest nicht ohne die Gesamtrechnung der Vertragssumme bezahlen zu müssen. Das war uns bis heute (ich schreibe diese Zeilen im Januar 2011 und bin jetzt etwas bewandert in diesem Gebiet) nicht klar. Unser großes Pech war es, das uns dieses von der damals von uns für die Vertragsaufhebung bemühten Rechtsanwältin (siehe 15.08.2007) überhaupt nicht dargelegt wurde. Gott weiß ob Sie (die Rechtsanwältin) das überhaupt wusste. Diese Rechtsanwältin sprach eine einseitige Kündigung des Vertragsverhältnis aus, was die hier beschriebene Mißere erst möglich machte. Die Rechtsanwältin legte dann übrigens ihr Mandat nieder. Auch das war eine komische Sache. Siehe Ereignisse dazu am 14.03.2008 und 01.04.2008.

Wir haben eine heute Rechnung über rund 11.800 EUR erhalten, abzlg. der ca. 4200 EUR bereits bezahlten Summe macht das also eine Forderung von 6.500 EUR. Und das noch mit den Worten "aus Kulanz". D.h. eine höhere Forderung seitens des BauIng wäre sogar möglich.

Das Ganz ist mit "Schlussrechnung" betitelt. Zahlungsziel ist der 22.12.2010.

23.12.2010

Die im Schreiben vom 15.12. angekündigte Mahnung lag morgens in unserem Briefkasten. Wir haben bisher nicht reagiert und überlegen nun, was zu tun ist.

Ein Schreiben an den BauIng zu verfassen trauen wir uns schlichtweg nicht. Grund sind die bisherigen Erfahrungen. Man ist als "normaler" Mensch nicht in der Lage auch nur ein Wort bei Streitigkeiten zu formulieren, was einem später nicht potentiell zu einem rechtlichen Nachteil gereicht. Die Spitzfindigkeiten der Formulierung sind nicht durchschaubar und entsprechen nicht dem normalen Verständnis.

Wir wollen auf alle Fälle einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Allerdings ist es zwischen den Feiertagen nicht einfach dort aktiv zu werden. Das die Mahnung am 23. bereits im Briefkasten lag, hat uns doch etwas irretiert. Hier sind keine üblichen Zahlungsfristen vorgegeben worden (schon gar nicht bei der Summe), und wenn ein BauIng nix anderes zu tun hat als ständig auf den Kontoauszug zu schauen, ist das auch etwas merkwürdig.

28.06.2010

Yvonne hatte sich bei der Ingenieurkammer Sachsen informiert und auf diesem Wege einen Rechtsanwalt gefunden. Mit diesem haben wir für heute einen Termin vereinbart.

Der Termin lief ganz gut. Nachdem wir den Sachverhalt dargelegt hatten und er die Unterlagen in Augenschein genommen hatte, sprachen wir über die möglichen Varianten.

Problem ist die von uns (bzw. durch unsere vorherige Anwältin) ausgesprochene einseitige Kündigung des Vertragsverhältnis. Dadurch ist unserer Position nicht sehr vorteilhaft.

Jetzt haben wir erst mal den Anwalt beauftragt für uns in dieser Sache tätig zu werden. Er will sich im Detail informieren und dann einen Vorschlag unterbreiten. Es wird wohl auf eine Zahlung der Rechnung hinauslaufen. Wichtig ist für uns, mit dieser Rechnung der Sache ein Ende zu bereiten. Lt. Gesetzt steht dem BauIng das vollen Honorar (abzgl. einer kleinere Summe und ohne MwSt) zu. D.h. es wäre möglich, dass er uns nach dem Bezahlen dieser Rechnung später wieder Kosten in Rechnung stellen kann. Auch das ist wieder ein Punkt, den wir so nicht herausgelesen hätten.

Eigentlich wollen wir gar nichts mehr zahlen, da für uns keinerlei verwertbare Ergebnisse aus der Arbeit des BauIng entstanden ist. Aber für einen Rechtsstreit haben wir weder, Zeit, Nerven noch Geld. Daher wären wir froh, wenn wir (inkl. der Kosten für den Anwalt) nicht mehr als den Betrag der Rechnung insgesamt verlieren würden.

26.01.2011

Soeben habe ich einen Dauerauftrag eingerichtet. Wir konnten die Forderung etwas drücken, so dass wir damit die Rechtsanwaltskosten kompensieren konnten.

Wir haben nun einen Vergleich, so dass wenigstens keine weiteren Forderungen mehr zu erwarten sind. Unterm Strich fühlen wir uns schon betrogen, da wir damals ja mündlich eine einvernehmliche Vertragsaufhebung besprochen hatten. Naja, was soll's. Das Kapitel sollte nun endgültig abgeschlossen sein. Allerdings hätte das Lehrgeld ruhig etwas geringer ausfallen dürfen.