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November 2011

03.11.2011

Das muss ich jetzt erst mal verarbeiten... irgendwie...

Man stelle sich vor, man will im Winter nicht mehr kratzen und Autos von Schnee befreien und plant den Bau eines Carports für unsere zwei Fahrzeuge.
Was einen da zuerst abschreckt von der Idee sind die Angebotspreise von verschiedenen Fachbetrieben, die zwischen 8.000 Euro und 10.000 Euro liegen!! Die werfen einen um, die Preise für so ein in unseren Augen einfaches Holzgestell.
Doch damit nicht genug!?! Ich habe ehrlich keine Ahnung, wer diese blöde Idee hatte, dass wir uns wegen einer Baugenehmigung schlau machen sollen, bevor wir hier etwas hinstellen, da es sich um Randbebauung handeln und es damit Probleme geben KÖNNTE!
Erste Begfragungen im Rathaus in Weixdorf führten erst einmal zu der Information, dass wir uns wahrscheinlich um einen Bauantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren kümmern müssen. Konnte uns aber von den Damen hier nicht wirklich definitiv gesagt werden. Der verantworliche Sachbearbeiter für Bauangelegenheiten war nicht im Dienst an diesem Tag. An den sollten wir uns doch Dienstag drauf noch mal wenden. Den folgenden Dienstag erreichten wir besagten Verantwortlichen leider nicht, weil dieser wieder nicht oder eben 16:15 Uhr nachmittags NICHT MEHR im Büro zu erreichen war.  Die Dame, die ich statt dessen antraf, konnte mir auch nicht so genau sagen, ob eine Baugenehmigung nötig ist oder nicht und gab mir statt dessen die Telefonnummer vom Bauaufsichtsamt, Bereich "Zentrale Antrags- und Vorprüfstelle". Dort war ich nun heute in meiner Mittagspause, weil die zufällig meinem Büro genau gegenüber sitzen. Die nette Dame dort konnte mir wiederum immer noch keine definitive Aussage geben, weil in genau unserem speziellen Fall vorab geprüft werden muss, ob es sich um einen Innen- oder Außenbereich handelt, der bebaut werden soll. Davon hängt am Ende nämlich ab, ob ein ausführlicher Bauantrag gestellt werden muss oder nicht. Hier sei nur noch mal kurz der Hinweis angebracht - es geht hier wirklich NUR um einen Carport für 2 kleine Wägelchen!!! Ein Haus haben wir ja schon!
Nun - wie auch immer. Mit der ungeklärten Frage ob nun Innen - oder Außenbereich schickt man mich nun zum Stadtplanungsamt, die mir genau diese Frage beantworten sollen.
Was für ein Zufall, sitzen die doch im Nachbareingang meines Arbeitsplatzes, den ich bis morgen noch besuche, denn dann gehts schon in Mutterschutz. :-)
Die wieder sehr nette Dame vom Stadtplanungsamt jedoch konnte mir eben auch nicht sagen, ob es sich um einen Innen- oder einen Außenbereich handelt. Das muss nun morgen erst einmal mit der Rechtsabteilung geklärt werden.

Ich versuche mal zusammenzufassen: 

Möglichkeit Nr. 1: Handelt es sich um einen Innenbereich, reichen laut Aussage der Dame von der Bauaufsicht eine Genehmigung vom Denkmalschutzamt und eine Genehmigung von der unteren Wasserbehörde Dresden, weil wir seit 2002 zum Überschwemmungsgebiet mit Gewässer 2. Ordnung gehören.

Möglichkeit Nr. 2: Handelt es sich aber um einen Außenbereich, dann haben wir für unseren Carport einen richtigen Bauantrag beim Bauaufsichtsamt zu stellen. Die kümmern sich dann in diesem Fall wohl um Denkmalschutzamt und untere Wasserbehörde. Außerdem benötigen wir dann aber eine Zustimmung vom Eigentümer des Nachbargrundstückes, indem wir bei ihm eine Baulast beantragen und ins Grundbuch eintragen lassen müssen. Das wiederum würde aber bedeuten, dass der Nachbar dann genau die sechs Meter lang, die unser Carport an der Grundstücksgrenze längs steht, und drei Meter tief ins Grundstück niemals etwas bauen darf. Da ist nun fraglich, ob er das so ohne weiteres mitmachen würde. Hmmmm. Würde man selbst denn???

Völlig unabhängig davon - aber um noch einfach noch ein bisschen mehr Verwirrung stiften zu können, wurde aber am 28.10.2011 (also vor genau 7 Tagen) die für uns geltende Bauordnung geändert, so dass man nämlich nun angeblich bis zu 50 qm Fläche (Carport oder Garagen) für PKW ohne besondere Genehmigung bauen darf. Nur offensichtlich scheint diese Neuregelgung leider unsere beiden eben ausgeführten zwei Möglichkeiten nicht auszuschließen, da im schlimmsten Fall diese Randbebauung zum Problem werden könnte, wenn ich das so richtig verstanden habe... *grrrrrrr*

So, hat jetzt noch jemand Fragen??? 

Ja, ich! Wo noch mal gab es so günstig Alu-Frontscheibenabdeckungen für den Winter???

04.11.20011

Anruf vom Stadtplanungsamt bringt folgende Erkenntnisse: Wir haben "Glück"!
Die von uns bevorzugte Stellfläche gehört zum sogenannten "Innenbereich". Das bedeutet nun für uns, dass wir "nur noch" die Baulast beim Nachbarn beantragen und im Grundbuch eintragen lassen müssen und uns eine Genehmigung bei Frau Thümmler & bei der unteren Wasserschutzbehörde erteilen lassen müssen. Na daaaa... Wenn es weiter nix ist?!?! 
Mir macht ehrlich die Baulast Sorgen, denn die Nachbarn versuchen immer mal, das Grundstück zu verkaufen. Wer kauft das dann schon mit einer Baulast?!